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Diensthandy: Mit diesen Rechten und Pflichten müssen Arbeitnehmer rechnen

Ein eigenes Diensthandy gilt für viele Arbeitnehmer als attraktives Privileg. Doch was viele nicht wissen: Das Smartphone vom Arbeitgeber bringt nicht nur Vorteile mit sich, sondern fordert auch gewisse Pflichten vom Arbeitnehmer ein. Diese sollten Betroffene genau kennen, um alles richtig zumachen.

Handy geklaut oder zu Bruch gegangen

Wer das Privileg besitzt, ein Diensthandy nutzen zu dürfen, der sollte entsprechend mit dem Gerät umgehen. Das iPhone XS Max Case sorgt dafür, dass das Handy auch nach einer eventuellen Rückgabe an den Arbeitgeber noch in bestem Zustand ist und anschließend veräußert oder an Kollegen weitergegeben werden kann.

Nicht nur für die Sicherheit bei einem eventuellen Sturz müssen Arbeitnehmer sorgen, sondern das Gerät sollte auch vor einem möglichen Diebstahl geschützt werden. Wird das Gerät geklaut, ist das natürlich nicht per se der Nutzer des Handys schuld, doch hier gilt das Gleiche wie nach der Anschaffung der Handyhüllen Samsung A50: Wer fahrlässig handelt, haftet im Zweifel auch für den entstandenen Schaden.

Diensthandy muss Zweck erfüllen

Wie der Begriff bereits vermuten lässt, dient das Diensthandy einem ganz bestimmten Zweck: Es soll für die dienstliche Erreichbarkeit sorgen. Besonders diejenigen, welche sich in einem Bereitschaftsdienst befinden, müssen natürlich in der Lage sein, jederzeit ans Handy zu gehen. Ist das nicht der Fall, wird das Diensthandy eventuell nicht zweckgebunden genutzt und skeptische Arbeitgeber können das Gerät dem Mitarbeiter entziehen.

Damit das Diensthandy seinen Zweck erfüllt, müssen gewisse Programme installiert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang: Unseriöse Apps haben auf dem Smartphone, welches vor allem betrieblich genutzt wird, nichts zu suchen. Im schlimmsten Fall müssen Arbeitnehmer Schadensersatz erstatten, wenn zum Beispiel Daten geklaut wurden oder das Smartphone durch die Software zu Schaden gekommen ist.

Positive Aspekte eines Diensthandys

Neben der oben erläutern Pflichten bringt ein Diensthandy natürlich auch zahlreiche Rechte für den Nutzer mit sich. Die meisten Arbeitgeber erlauben es ausdrücklich, dass das Smartphone auch für private Zwecke genutzt werden darf. Allerdings muss das am besten schriftlich festgehalten werden.

Wenn die private Nutzung erlaubt wurde, darf der Chef das Smartphone nicht kontrollieren. Das gilt sowohl für E-Mails als auch für Kurznachrichten oder Telefonate. Hier handelt es sich um ein besonderes Privileg, was die Nutzung im Alltag wesentlich entspannter macht. Privates und Berufliches sollte natürlich dennoch strikt getrennt werden.

Generell können Arbeitnehmer nicht verlangen, dass sie ein dienstliches Handy bekommen. Ablehnen dürfen sie es allerdings ebenso wenig, wenn der Arbeitgeber gerne eines übergeben möchte. Es ist sogar die Pflicht eines jeden Angestellten, das Smartphone anzunehmen und im Rahmen des Berufs zu nutzen. Die Entscheidung, ob das notwendig ist oder nicht, obliegt dem Vorgesetzten. In der Regel ist es nicht sinnvoll, explizit darum zu bitten.

Positiv ist an einem Diensthandy auch, dass die Aushändigung dessen keinerlei negativen Einfluss auf das Gehalt hat. Es ist nicht so, dass die Kosten für das Handy oder für einen Vertrag etwa in Form von Raten vom eigentlichen Gehalt abgezogen werden.

Natürlich sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, über ihre Arbeitszeit hinaus für den Arbeitgeber erreichbar zu sein. Tun sie das dennoch, geschieht es auf freiwilliger Basis. Gerade im Urlaub oder an freien Tagen sollte das Handy unbedingt ausgeschaltet werden, damit Betroffene den Kopf frei bekommen können. Es muss also niemand befürchten, dass er ab sofort im Dauereinsatz ist, nur weil er den Nutzen eines Diensthandys voll auskosten kann. Über ein separates Handy vom Arbeitgeber erreichbar zu sein, bedeutet eher Komfort als Einschränkung.

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