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Smartphone defekt? Deswegen sollte man einen Fachmann aufsuchen

Smartphones sind aus dem heutigen Alltag einfach nicht mehr wegzudenken, egal, ob beim Sport, auf Partys, in Urlauben oder dem Berufsleben. Daher ist es nicht unüblich, dass im Laufe der Zeit Defekte am Handy auftreten.

Doch was müssen Handy-Besitzer hinsichtlich Gewährleistung, Garantie und Reparatur ihres Smartphones beachten? Der folgende Artikel klärt auf.

Die Gewährleistung

Es ist durchaus möglich, dass das Handy bereits bei seiner Lieferung einen schweren Defekt aufweist. Nach den Richtlinien des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss das Gerät allerdings völlig mängelfrei sein – somit hat der Käufer einen Anspruch darauf, dass ihm der vollständige Kaufpreis erstattet wird oder er ein neues, mängelfreies Gerät erhält. In diesem Fall gilt damit das Gewährleistungsrecht.

Möglich sind hinsichtlich der gesetzlichen Gewährleistung eine Reparatur, die Minderung des Kaufpreises, eine Neulieferung oder Schadensersatz. Um die Reklamation zu tätigen stehen dem Kunden zwei Jahre Zeit zur Verfügung.

Wenn sich der Defekt allerdings erst sechs Monate nach dem Kauf zeigt, liegt die Beweislast, ein fehlerhaftes Gerät erhalten zu haben, beim Käufer. Davor muss der Verkäufer nachweisen, dass das von ihm gelieferte Gerät einwandfrei war. Jeder Händler ist in Deutschland zu der Einhaltung der gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet.

Die Garantie

Oft findet eine synonyme Verwendung der beiden Begriffe Garantie und Gewährleistung statt. Allerdings handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Verkäufers. Diese darf die Gewährleistung keinesfalls einschränken.

In der Regel umfasst die Garantie das gesamte Smartphone, sie kann aber auch lediglich für einzelne Bauteile, wie den Prozessor oder den Akku gelten. Anders als bei der Gewährleistung kommt es bei der Garantie nicht darauf an, ob vor oder nach dem Kaufzeitpunkt Defekte am Gerät vorhanden waren – schließlich wird über einen definierten Zeitraum die Funktionsfähigkeit zu jeder Zeit garantiert.

Der Neukauf

Liegt an dem Smartphone eine massive Beschädigung des Prozessors oder des gesamten Handys vor, zum Beispiel wegen einem Fall ins Wasser oder einem Sturz aus großer Höhe, ist es in der Regel unbrauchbar und es muss ein neues Smartphone angeschafft werden.

Wenn die Funktionalität des Smartphones allerdings noch gegeben ist, ist es nicht nötig, direkt ein neues Gerät zu kaufen. Die Entsorgung der gebrauchten Smartphone-Modelle ist nicht unkompliziert und für die Herstellung werden wichtige Rohstoffe benötigt. Im Sinne der Nachhaltigkeit sollte daher in diesem Fall über eine Reparatur nachgedacht werden. Eine komplexe Smartphone Datenrettung ist dann ebenfalls möglich, zumindest, wenn das Smartphone in fachkundige Hände gegeben wird.

Professionelle Reparatur oder Selbstreparatur?

Handelt es sich um ein eher preiswertes Smartphone oder ist das Gerät bereits älter, kann durchaus versucht werden, kleinere Schäden in Eigenregie zu reparieren. Die nötigen Anleitungen dazu finden sich im Internet. Diese Variante ist natürlich günstiger, als würde das Gerät zu einem professionellen Reparatur-Service gegeben. Auch entstehen so keine Wartezeiten und das Handy kann direkt nach der Eigenreparatur wieder genutzt werden.

Es ist für die Selbstreparatur allerdings nötig, die jeweiligen Ersatzteile für die beschädigten Bauteile, beispielsweise ein gesprungenes Display, zu besorgen. Ebenfalls werden entsprechende feine und kleine Spezialwerkzeuge benötigt. Bei jeglichen eigenen Reparaturversuchen erlischt darüber hinaus die eventuell noch bestehende Gewährleistung. Daher ist es sinnvoller, das Handy in einer professionellen Handyreparaturwerkstatt abzugeben, auch, wenn die Preise dort ein wenig höher ausfallen.

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