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E-Scooter dürfen auf die Straße

Seit dem 15.06.2019 ist es soweit – der Bundesrat hat dem Gesetz für die Zulassung der E-Scooter zugestimmt und damit den Weg für ein weiteres elektrisches Fortbewegungsmittel frei gemacht. Nachdem vor circa fünf Jahren die ersten elektrischen Hoverboards auf den Markt kamen und bei vielen Altersgruppen für Spaß sorgten, sorgen nun die E-Scooter für Begeisterung und können die kleineren Hoverboards als elektrische Fortbewegungsmittel ablösen. Voraussichtlich werden die ersten E-Scooter ab Juli auf den Straßen anzutreffen sein, da die Hersteller nun offiziell die Straßenzulassung für ihre Roller beantragen können.

Was ist ein E-Scooter?

Äußerlich unterscheidet ein E-Scooter sich nur wenig von den bekannten Tretrollern, die schon seit langer Zeit über Gehwege und Straßen fahren. Allerdings erkennt man häufig auf den ersten Blick, dass es sich um einen E-Scooter handelt, da an ihm ein nicht zu übersehener Elektromotor verbaut ist.

Dieser kann den E-Scooter auf maximal 20 km/h beschleunigen, da eine höhere Geschwindigkeit nicht erlaubt ist und reicht für circa 15-30 Kilometer, also ungefähr eine Stunde Fahrspaß. Um den leeren E-Scooter aufzuladen, reicht eine normale Steckdose aus, manche Modelle können sogar per USB-Port aufgeladen werden. Das Aufladen kann allerdings zwischen zwei und fünf Stunden dauern. Preislich ist, wie so häufig, nach oben keine Grenze gesetzt. Viele Einsteigermodelle fangen aber bei circa 300 EUR an.

Wer darf wo fahren?

Wichtig zu klären ist auch die Frage, wer E-Scooter fahren darf und wo die E-Scooter zugelassen sind. Für die Benutzung eines E-Scooters gilt ein Mindestalter von 14 Jahren, es wird aber kein Führerschein benötigt und auch eine Helmpflicht besteht nicht.

Wo gefahren werden darf, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Auf einem Gehweg sind E-Scooter unter keinen Umständen erlaubt, sollte es aber einen Radweg oder Radschutzstreifen geben, so muss mit dem E-Scooter auf diesen gefahren werden. Gibt es weder einen Radweg noch einen Radschutzstreifen, muss mit dem elektrischen Roller auf der Straße gefahren werden.

Wie sieht es mit der Versicherung aus?

Wer einen E-Scooter kauft und fährt muss diesen per Haftpflicht versichern. Sie werden dabei wie Mofas und Motorräder behandelt, da für den Betrieb eines E-Scooters keine Muskelkraft aufgebracht werden muss. Deswegen brauchen die E-Scooter auch eine Plakette, die als Nummernschild dienen soll und hinten an dem Roller gut sichtbar angebracht werden muss. Wer seinen E-Scooter auch gegen Diebstahl absichern will, muss allerdings noch auf eine zweite Versicherung – die Kaskoversicherung – zurückgreifen.

Die Kosten hierfür werden sich auf circa 20 – 40 EUR pro Jahr belaufen. Dazu kommen noch ungefähr 30 – 60 EUR pro Jahr für die Haftpflichtversicherung. Personen, die das 23 Lebensjahr vollendet haben, dürfen allerdings bei beiden Versicherungen auf Vergünstigungen hoffen.

Wie sieht es mit Leihangeboten und dem öffentlichen Nahverkehr aus?

Da die meisten E-Scooter klappbar sind, kann man sie gut mit in Busse und Bahnen nehmen. Sowohl in der Deutschen Bahn als auch in vielen Nahverkehrsbetrieben ist es erlaubt die klappbaren Roller kostenlos mitzunehmen. Sollte der E-Scooter nicht klappbar sein, kann es passieren, dass er, ähnlich wie Fahrräder, zu Sperrzeiten nicht in den Bussen und Bahnen des örtlichen Nahverkehrsbetriebs mitgenommen werden darf.

Leihen wird man sich die E-Scooter voraussichtlich in den meisten großen deutschen Städten können. So haben verschiedene Firmen angekündigt Verleihsysteme, die nach dem Free-Floating Prinzip funktionieren, aufzubauen. Das heißt, dass man per App einen Scooter mieten kann und diesen nach Benutzung einfach vor Ort abstellt. Dies könnte sich allerdings zu einem Problem entwickeln, da z.B. in den USA viele Nutzer von Leih-Scootern ihre E-Roller mitten auf Gehwegen stehen lassen und diese so verstopfen. Ein geliehener E-Scooter ist bereits ab 15 Cent pro Minute zu haben.

Risiken von E-Scootern

“Sollte man schon vor Inkrafttreten der neuen Verordnung einen E-Scooter gekauft haben, besteht das Risiko, dass dieser nicht alle Voraussetzungen für eine Straßenzulassung erfüllt und nachgerüstet werden muss”, warnt das Online-Motormagazin motortipps.ch. Dies kann teuer werden und mit einem gewissen Aufwand verbunden sein, denn für eine Straßenzulassung benötigt man zwei voneinander unabhängige Bremsen, Beleuchtung, eine Klingel und Steuerelemente, die innerhalb von einer Sekunde in ihre Ausgangsstellung zurück springen.

Zu den körperlichen Risiken beim Fahren eines E-Scooters lässt sich die USA als Beispiel heranziehen. Hier dürfen die E-Scooter seit knapp zwei Jahren fahren und bis Anfang 2019 kam es zu 1.500 Unfällen, von denen vier tödlich endeten. Insgesamt gab es in dem Zeitraum in den USA allerdings circa 1,7 Millionen Unfälle, wenn man alle Verkehrsmittel in die Statistik einbezieht. Außerdem darf man nicht außer Acht lassen, dass die Bevölkerung der USA circa viermal so groß ist, wie die Bevölkerung Deutschlands. Trotzdem ist es zu empfehlen einen Helm zu benutzen, wenn man einen E-Scooter fährt. Dem Fahrspaß sollte dann nichts mehr im Weg stehen.

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